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Reflexfolien
und Warntafeln:
Oft ist es für Unternehmen oder Privatkunden schwierig, reflektierende
Folien und Markierungen namhafter Hersteller zu günstigen Preisen
zu beschaffen. Hier möchten wir helfen.
Ob Reflexfolien für Beschriftungen, Kfz- oder LKW-Werbung, Container-
oder Industriewarnmarkierungen, Warntafeln für Fahrzeuge, Folien
zur Selbstverarbeitung, Verkehrsleitkegel oder Warnwesten. Wir liefern
auch Kleinstmengen.
Ein Hinweis für unsere Privatkunden: Alle Preise sind Nettopreise
ohne Mehrwertsteuer. Auf dem Bestellformular wird die Mehrwertsteuer
berechnet..
Unsere Container-Warnmarkierungen entsprechen den Anforderungen der DIN
67 520 und DIN 6171 und sind vom Bundesminister für Verkehr zugelassen.
Der Satz für einen Container besteht aus
Reflexfolie in je 4 Zuschnitten links- und rechtsweisend im Format 141
mm x 705 mm.
Baufahrzeuge, Müllwagen und alle Fahrzeuge welche im öffentlichen
Straßenraum betrieben, werden müssen durch rot-weiße
Warnmarkierung, nach DIN 30 710 in bezug auf § 52 der StVZO, Absatz
4, Nummer 1, unter § 72 der StVZO gekennzeichnet sein.
Wenn Kraftfahrzeuge mit diesen Warnmarkierungen ausgestattet sind dürfen
sie auf allen Straßen, in jeder Richtung, Tag und Nacht, fahren
und halten. Ohne Warnmarkierung gelten diese Sonderechte nicht.
Konturmarkierungen nach ECE 70 bis ECE 104 für LKW-Anhänger
kennzeichnen die Umrisse eines Fahrzeuges mit einer reflektierendenFolie,
damit das Fahrzeug bei Nacht besser zu erkennen ist. Konturmarkierungen
werden für LKW über 6 m Länge, für Feuerwehren und
Rettungswagen verwendet. Die wichtige Heckmarkierung ist bereits für
den Grenzüberschreitenden Verkehr in die meisten Länder der
EU vorgeschrieben und wird auch für Deutschland in absehbarer Zeit
zur Pflicht. Beschädigte Markierungen sind in den EU-Ländern
ungültig.
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| Die
wichtigsten Gesetzestexte zu Warn- und Konturmarkierungen |
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